Segnung

Wenn Sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben und den Wunsch haben, Ihre gemeinsame Beziehung segnen zu lassen, haben Sie in unserer Kirchengemeinde dazu die Möglichkeit.
Die Synode der  Ev. Kirche in Oldenburg hat folgende Handreichung beschlossen:

Handreichung zur gottesdienstlichen Begleitung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften 

  1. Eine geistliche Begleitung von Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, setzt voraus, dass die Menschen, die sich für diese Lebensform entschieden haben, nicht durch ein menschliches Urteilen und Bewerten diskriminiert werden. Vielmehr wird ihre Entscheidung für die Partnerschaft als einer eigenständigen Lebensform ernst genommen. Die Auslegung der Heiligen Schrift führt zu unterschiedlichen Antworten auf die Frage, ob eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesegnet werden kann.
    Ein Auslegungsansatz betont u. a. unter Verweis auf die Bibelstellen 3. Mose 18,22; 20,13 sowie Röm. 1,26f, 1. Kor. 6,9-11 und 1. Tim. 1,10, dass die Heilige Schrift an keiner Stelle Homosexualität als dem Willen Gottes entsprechend bezeichnet. Auch wird auf die schöpfungstheologische Aussage verwiesen, dass Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen hat (u. a. 1. Mose 1,27; 2,24 u. ö.).
    Ein anderer Ansatz betont, dass Homosexualität in der Bibel kein eigenes Thema sei und die biblischen Schriften eine homosexuelle Prägung sowie eine verantwortlich gestaltete gleichgeschlechtliche Partnerschaft noch gar nicht im Blick haben konnten. Die Frage sei daher zu beantworten von der Verkündigung Jesu Christi her, die die Liebe Gottes zu allen Menschen und die Verantwortung füreinander in den Mittelpunkt stellt (Mk. 12,28-34; Gal. 6,2).
  2. Wenn zwei Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, den Segen für ihr Zusammenleben erbitten, kann für sie in einem eigenen liturgischen Rahmen der Segen Gottes erbeten und zugesprochen werden unter folgenden Voraussetzungen:
    a) Weil der Segen immer den Menschen gilt als Gottes Zusage von Geleit und Stärkung für alle Lebenssituationen, muss deutlich werden, dass nicht die Partnerschaft gesegnet wird, sondern den Menschen, die in einer Partnerschaft zusammenleben, für das Gelingen ihres Miteinanders Gottes begleitender Segen zugesprochen wird.
    b) Das Zusammenleben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft als eigenständiger Lebensform wird nur ernst genommen (s. oben zu 1.), wenn es sich nicht an anderen Lebensformen misst und von diesen her seine Bedeutung abzuleiten versucht. Daher muss eine Verwechselbarkeit mit der Trauung ausgeschlossen werden. Signifikante Elemente des Trauungsgottesdienstes wie Ringwechsel und trauungsähnliche Fragen und Antworten sollen nicht vorkommen. Vielmehr ist der Gottesdienst von seinem besonderen Kasus her verantwortlich zu gestalten und in der unter 4. genannten Form durchzuführen.
  3. Ob Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gottesdienstlich begleitet werden, liegt im seelsorgerlichen Ermessen und der Verantwortung des einzelnen Pfarrers und der einzelnen Pfarrerin. Den Maßstab für die persönliche Entscheidung geben Verständnis und Verpflichtung im Rahmen der Ordination. Im Verhältnis zum Gemeindekirchenrat ist zu berücksichtigen, dass Pfarrer und Gemeindekirchenrat gemeinsam die Verantwortung für das gottesdienstliche Leben in der Gemeinde haben. Im Gemeindekirchenrat soll daher entsprechend der "Handreichung zur Ordnung der Gottesdienste und Amtshandlungen" vom 18. Mai 1994 (Punkt 1,8) über die Möglichkeit solcher Gottesdienste gesprochen werden. Bei schwerwiegenden Bedenken seitens des Gemeindekirchenrates ist eine Lösung auf regionaler oder Kirchenkreisebene anzustreben.
  4. Grundform für den liturgischen Vollzug von Fürbitte und Segen für Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben:

    • Musik zum Eingang
    • Eingangswort
    • Lied
    • Psalm
    • Gebet
    • Lesung aus der Heiligen Schrift
    • Auslegung
    • Lied
    • [Segnung]
    • [Lied]
    • Dank- und Fürbittgebet
    • Vaterunser
    • Segen
    • Musik zum Ausgang
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