Das Signet "Verlässlich geöffnete Kirche!"

Gemeinsam haben Gästeführer der Touristik Westerstede und Kirchenführer der Ev. Kirchengemeinde mit einem "Arbeitskreis Offene Kirche" (AOK) das gesteckte Ziel erreicht, das Signet "Verlässlich geöffnete Kirche" zu erhalten, das von der Ev. Kirche unter bestimmten Bedingungen (siehe unten) vergeben wird. Damit unterstützen wir u.a. die Aktion "Kirche im Tourismus"!

Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im "Arbeitskreis Offene Kirche" ist die Kirche wochentags jeweils von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr (1. April bis 30. September) und samstags von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr (1. April bis 31. Oktober) geöffnet. Darüber hinaus stehen die Mitglieder des "Arbeitskreises Offene Kirche" auch für Gruppen-Kirchenführungen zur Verfügung. Dem "Arbeitskreis Offene Kirche" gehören  32 Mitglieder an, ehrenamtliche Kirchenführer und -führerinnen und Gästeführer der Touristik Westerstede. Ansprechpartner sind die

  • Touristik Westerstede, Geschäftsführerin Inga Benavidez (Tel. 04488.55.602) Hier sind Anmeldungen von Führungen und Gruppenführungen möglich.
    E-Mail: touristik(at)westerstede(dot)de
    Homepage: www.westerstede
    .de
    Adresse: 26655 Westerstede, Am Markt 2 (Rathaus) und die

  • Ev. Kirchengemeinde, Pastor Michael Kühn (Tel. 04488.2678).

Kirchen mit dem Signet erfüllen folgende Bedingungen:

  1. Die Kirche ist regelmäßig mindestens 5 Tage in der Woche täglich vier Stunden zu Besuch und zur Besichtigung geöffnet.
  2. Die reguläre Öffnungszeit teilt sich in 2 Vormittags- und 2 Nachmittagsstunden, in der Regel 10.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr (nach örtlichen Gegebenheiten kann diese Öffnungszeit auch anders gestaltet werden, muss aber dann auch verbindlich angezeigt werden).
  3. Die Mindestöffnungszeit ist vom 1. April bis 30. September eines Kalenderjahres einzuhalten, wird aber auf jeden Fall für mindestens 1/2 Jahr gewährleistet.
  4. In der Kirche liegen Informationen über die Kirche und aus dem aktuellen Leben der Gemeinde, insbesondere Hinweise auf die Gottesdienste, für die Besucher zur Mitnahme aus, z. B. ein Kirchenführer und ein Gemeindebrief.
  5. Die Kirche wird in einem einladend geordneten Zustand gehalten.
  6. Die Kirchengemeinde kann das Logo “Verläßlich geöffnete Kirche” verwenden, um auf die geöffnete Kirche am Ort und in der Region in jeder möglichen Form aufmerksam zu machen. Das Signet ist geschützt und darf nur in dieser Form verwendet werden.
  7. Das Recht, das Logo zu verwenden, kann entzogen werden, wenn die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird.

Zur Zeit ist die Vergabe des Signets beschränkt auf folgende Kirchen:

  • Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
  • Kirchenprovinz Sachsen
  • Thüringische Landeskirche
  • E. Kirche im Rheinland
  • Westfalen
  • Lippische Landeskirche
  • Selbständige Evangelisch-lutherische Kirche
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